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13/03/2020
Staatsanwaltschaft

Aufgrund der Bestimmungen, die vom Generalsekretär des Rechnungshofes mittels Rundschreiben vom 25. Februar (Nr. 6/2020), 4. März (Nr. 7/2020), 10. März (Nr. 8/2020) und 11. März (Nr. 9/2020) erlassen wurden, in denen auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, dass sich alle zentralen und regionalen Ämter des Rechnungshofes so bald wie möglich an die neuen Notstandsbestimmungen anpassen, welche die Regierung zuletzt mit Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 11. März 2020 erlassen hat (insbesondere in Hinblick auf die Bestimmungen laut Artikel 1, Abs. 1, Nr. 6), wird mitgeteilt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft von Bozen nur mittwochs von 10.30 bis 12.00 Uhr öffentlich zugänglich ist (bis auf Widerruf).

Die Möglichkeit der Hinterlegung von Akten, Anträgen und Anfragen auf elektronischem Wege mittels PEC an folgende Adresse: bz.procura.staatsanwaltschaft@corteconticert.it bleibt davon unberührt.

Mitteilungen, die sich nicht auf Ermittlungsverfahren beziehen, können an folgende E-Mail-Adressen gerichtet werden: segr.procura.bolzano@corteconti.it oder procura.regionale.bolzano@corteconti.it.

In dringenden Fällen können Sie sich an folgende Telefon-Nr. wenden: 0471 440250 oder Diensthandy 337 1024084 (verantwortliche Beamtin: Marzia Sulzer).

Für den POSTDIENST ist weiterhin der Zutritt gemäß der unterzeichneten Vereinbarung vorgesehen.